AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(Für den Bereich der Friedhofsgärtnerei der KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH)
I. Allgemeines
- 1. Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen.
- 2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden durch deutlich sichtbaren Aushang in den Geschäftsräumen der KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH und im Internet bekannt gegeben. An gleicher Stelle werden auch Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt gegeben.
II. Grabpflege mit jährlicher Abrechnung
- 1. Die KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH übernimmt mit der Auftragserteilung des Kunden die regelmäßige Pflege und Ausschmückung der Grabstätte. Es werden nur Aufträge angenommen und ausgeführt, die der jeweils geltenden Friedhofssatzung nicht widersprechen.
- 2. Die allgemeine Grabpflege umfasst das Reinigen der Grabstellen, das Gießen nach Bedarf und Schnitt der Grünbepflanzung.
- 3. Der Pflegeauftrag kann durch den Kunden auf weitere Leistungen erweitert werden. Es können zusätzliche Wechselbepflanzung(en), die Ausschmückung der Grabstätte(en) zu besonders festzulegenden Gedenktagen oder das Abdecken der Grabstätte(en) zum Winter in Auftrag gegeben werden.
III. Grabpflegeeinzelleistungen (Herrichtung)
- 1. Unter Grabpflegeeinzelleistung (Herrichtung) wird die einmalige, nicht auf Dauer ausgerichtete Leistung für eine Grabstätte verstanden.
- 2. Die Grabpflegeeinzelleistung kann auch als vorgelagerte Leistung (vorläufige oder endgültige Herrichtung) für einen sich daran anschließenden Dauergrabpflegevertrag vereinbart werden.
- 3. Daneben können einmalige Sonderwünsche oder Zusatzleistungen zu bestehenden Grabpflegeaufträgen als Grabpflegeeinzelleistung gesondert vereinbart werden.
IV. Angebote und Vertragsabschluss
- 1. Die Beauftragung der KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH zur Durchführung der Grabpflegeleistungen erfolgt durch schriftliche Bestellung des Kunden, in der dieser sämtliche gewünschten Grabpflegeleistungen angibt. Die Bestellung kann durch Schreiben, E-Mail und Bestellkarte erfolgen.
- 2. Der Vertragsabschluss erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung.
- 3. Etwaige mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Jede Vereinbarung bedarf der Schriftform.
V. Laufzeit, Vertragsänderung und Vertragsbeendigung
- 1. Der Grabpflegevertrag gilt grundsätzlich für das laufende Kalenderjahr und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Kalenderjahr, sofern er nicht spätestens bis zum 01.12. des laufenden Kalenderjahres gekündigt wird.
- 2. Änderungen des bisherigen Leistungs- und Pflegeumfanges müssen spätestens bis zum 01.12. des laufenden Kalenderjahres für das darauf folgende Kalenderjahr vereinbart werden. Andernfalls wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.
- 3. Die KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Leistung für das Folgejahr zurückzubehalten, wenn der Auftraggeber den vertraglich geschuldeten Grabpflegepreis für das laufende Kalenderjahr nicht spätestens bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres gezahlt hat.
VI. Leistung und Lieferung
- 1. Die von der KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH angegebenen Leistungstermine sind vorläufig. Durch witterungsbedingte Unwägbarkeiten kann es zu Verzögerungen bei der Leistungserstellung kommen. Dadurch gerät die KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH nicht in Leistungsverzug.
- 2. Sofern eine Leistung aus Gründen, die die KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH nicht zu vertreten hat
(z. B. höhere Gewalt) nicht erbracht werden kann, behält sich die KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH vor, insoweit von der Leistungspflicht zurückzutreten.
VII. Preise und Zahlungsbedingungen
- 1. Für die Abrechnung aller Leistungen ist die jeweils gültige Preisliste der KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH maßgeblich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
Die jeweils gültige Preisliste kann in den Geschäftsräumen der KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH eingesehen werden.
- 2. Alle Preise sind Barzahlungspreise, ein Skontoabzug wird grundsätzlich nicht gewährt.
- 3. Für die Grabpflege mit jährlicher Abrechnung wird der gesamte Grabpflegepreis fällig, wenn der Auftrag vor dem 01.07. des Kalenderjahres erteilt wird. Erfolgt die Auftragserteilung nach dem 01.07. des jeweiligen Kalenderjahres, wird für dieses Kalenderjahr nur der hälftige Grabpflegepreis in Rechnung gestellt.
- 4. Bei Dauergrabpflege mit jährlicher Abrechnung erfolgt die Rechnungsstellung für das gesamte Kalenderjahr bis zum 30.08. des laufenden Kalenderjahres. Die KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH ist berechtigt, in dieser Rechnung auch diejenigen Leistungen in Rechnung zu stellen, die noch bis zum Jahresende erbracht werden müssen.
VIII. Mängelrügen und Gewährleistungen
- 1. Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich, spätestens 2 Wochen nach Leistungserstellung unter detaillierter Angabe der Mängel bei der KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH geltend gemacht werden. Mündliche oder nach dieser Frist bei der KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH eingehende Mängelrügen lösen grundsätzlich keine Gewährleistung aus.
- 2. Bei fristgerecht eingegangenen berechtigten Mängelrügen ist die KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH zur Ersatzlieferung und Nacherfüllung berechtigt.
- 3. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich oder schlägt sie fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, den Grabpflegepreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
- 4. Die KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt eingetreten sind oder für Schäden, die sie nicht verursacht hat.
IX. Zahlungsbedingungen
- 1. Die Rechnungen der KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH für die erbrachten Grabpflegeleistungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu zahlen.
- 2. Die KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH behält sich die Ablehnung von Schecks oder Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber.
- 3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles, ist die KF Krematorium und Friedhofsgärtnerei GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen aktuellen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
X. Folgen fehlerhafter AGB-Bestimmungen
- 1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Soweit in unwirksamen Klauseln ein wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, wird dieser aufrechterhalten.
- 2. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klauseln am nächsten kommt.
XI. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Kassel.
Stand: September 2008
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