Zahlungsweise

Konditionen

Friedhöfe sind Orte des Gedenkens, des Trauerns und sich Erinnerns. Einer gepflegten Anmutung kommt hierbei eine große Bedeutung zu. Mit dem Erwerb einer Grabstätte wird daher die Verpflichtung übernommen, während der gesamten Nutzungszeit für eine ordnungsgemäße Pflege der Grabstelle Sorge zu tragen. Dies kann durch Angehörige erfolgen oder auf die Friedhofsgärtnerei übertragen werden.

Bei einer Beauftragung der Friedhofsgärtnerei, beraten wir Sie umfassend und stellen Ihnen nach Ihren Wünschen und Vorstellungen ein individuelles Angebot zusammen.

Grundsätzlich gibt es zwei Abrechnungsverfahren:

  • Grabpflege mit jährlicher Abrechnung.
  • Dauergrabpflege mit einmaliger Abrechnung für die gesamte Laufzeit des Grabes.

Die zweite Variante kann bereits zu Lebzeiten als Vorsorgevertrag abgeschlossen werden. Dies hat den Vorteil, dass Kostensteigerungen im Vorfeld abgefangen werden und die Kosten gegebenenfalls gleich aus dem ererbten Vermögen gezahlt werden können.

Ein Dauergrabpflegevertrag ist auch über die gesetzliche Ruhezeit eines Verstorbenen (20 Jahre) möglich.

Die Sicherheit des eingezahlten Kapitals wird durch unseren Rechtsträger bzw. unseren Gesellschafter, den Evangelischen Stadtkirchenkreis Kassel, gewährleistet.

Vertrauen Sie, wie viele andere Kunden, auf die langjährige Kompetenz der Friedhofsgärtnerei. Gern beraten wir Sie ausführlich und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.